1. INVESTITIONSPRÄMIE 7% BZW 14% AB 1.9.2020
2. VERLUSTRÜCKTRAG UND STEUERERKLÄRUNGEN 2019
3. FIXKOSTENZUSCHUSS PHASE II
4. NPO-ZUSCHUSS FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE, FEUERWEHREN, KIRCHEN
5. ÄNDERUNG DER GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG
6. VERLÄNGERUNG DER KONKURSANTRAGSPFLICHT BEI ÜBERSCHULDUNG
7. HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
8. SPLITTER
9. TERMINÜBERSICHT
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Investitionsprämiengesetz – sonstige aktuelle Gesetzesbeschlüsse
1. WER KANN EINEN FIXKOSTENZUSCHUSS BEANTRAGEN?
2. WER IST VOM FIXKOSTENZUSCHUSS AUSGESCHLOSSEN?
3. FÜR WELCHE FIXKOSTEN WIRD DER ZUSCHUSS GEWÄHRT? WIE WIRD DER UMSATZAUSFALL BERECHNET?
4. WIE HOCH IST DER FIXKOSTENZUSCHUSS?
5. WANN WIRD DER FIXKOSTENZUSCHUSS AUSBEZAHLT?
6. WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSTELLUNG?
7. WELCHE BESTÄTIGUNGEN MÜSSEN BEIM ANTRAG ABGEGEBEN
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Röck und Kaiser
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