Aktuelles

2. Klienteninfo

Inhalt der Ausgabe 2/2024:

  • Arbeitnehmerveranlagung 2023
  • Update Frühjahrslegistik 2024
  • Splitter
  • Höchstgerichtliche Entscheidungen
  • Termine April bis Juni 2024

 

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Tabelle der Sozialversicherungswerte 2024 hinschreiben. 

1. Klienteninfo

Inhalt der Ausgabe 1/2024:

  • Einkommensteuerliche Neuerungen 2024
  • Änderungen in der Sozialversicherung 2024
  • Neue Lohnsteuerliche Regelungen
  • Energiekostenzuschuss für NPO
  • Höchstgerichtliche Entscheidungen
  • Splitter 1/2024
  • Termine Februar und März 2024

 

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  • Tabelle der Sozialversicherungswerte 2024

Beilage SV-Werte 

 

Tabelle der Sozialversicherungswerte 2024 hinschreiben. 

7. Klienteninfo

Inhalt der Sonder Ausgabe 7/2023:

  • Steuerliche Änderungen – Ausblick auf 2024
  • Ausweitung der Spendenbegünstigung
  • Energiekostenzuschuss II – Richtlinie veröffentlicht
  • Splitter
  • Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
  • Last Minute – 31.12.2023

 

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6. Klienteninfo

Sonderausgabe Energiekostenpauschale

Inhalt der Sonder Ausgabe 6/2023:

1.Allgemeines

Wer wird gefördert? 
Förderfähiger Zeitraum.
Berechnungsstufen und förderungsfähige Kosten.
Zusätzliche Beschränkungen: Feststellung durch einen WP/StB/BiBu, Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

2. Energiekostenpauschale

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5. Klienteninfo 2023

 

1. Aktuelles

  • Energiekostenzuschuss II – Voranmeldung gestartet
  • Inflationsanpassung für 2024
  • Weitere Entlastungsmaßnahmen im Progressionsentlastungsgesetz 2024
  • Die wichtigsten SV-Werte für 2024
  • Der Reparaturbonus ist zurüc

 

2. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2023

  • Tipps für Unternehmer
  • Tipps Für Arbeitgeber und Mitarbeiter
  • Tipps für Arbeitnehmer
  • Tipps für alle Steuerpflichtigen

 

 

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Ergänzung zur 4. Klienten-Info Zinssatzerhöhung

Die aktuelle Erhöhung des Leitzinssatzes hat zu einer Anhebung der steuerrelevanten Zinsen auf 5,88% gültig ab 20.9.2023 geführt. Dies betrifft Stundungs- Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen.

Gerade der kurz bevorstehende Beginn der Anspruchsverzinsung für den Zeitraum ab 1.10.2023 und dem Datum der Steuerbescheide 2022 macht eine rechtzeitige Abschlagszahlung zur Vermeidung der erhöhten Zinsen überlegenswert.

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  • Steuerberater Wirtschaftsprüfer

    Steuerberater Salzburg

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